Eingliederungshilfe

  • Kosten

    Zusätzlich zur eigenen Miete und der eigenen Lebenshaltung werden die Kosten für die Leistungen zur Sozialen Teilhabe (nach dem Bundesteilhabegesetz BTHG) im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen.Der Bedarf an Hilfeleistungen und der notwendige Zeitaufwand wird vorher gemeinsam festgelegt und aufgeschrieben.Hierzu wird in Niedersachsen B.E.Ni d.h. lang: „Bedarfsermittlungsinstrument Niedersachsen für Menschen mit Behinderung“ genutzt.Betroffene Menschen, Freunde, Betreuer

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  • B.E.Ni 4.0 startet in Niedersachsen

    B.E.Ni 4.0 startet in Niedersachsen

    Neues Bedarfsermittlungsinstrument B.E.Ni 4.0 startet in Niedersachsen Pressemitteilung vom 24.02.2026 Das Land Niedersachsen geht einen wichtigen Schritt für mehr Teilhabe und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen:

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  • Besondere Wohnformen

    Besondere Wohnformen für seelisch Behinderte in Niedersachsen In Niedersachsen gibt es verschiedene besondere Wohnformen für Menschen mit seelischen (psychischen) Behinderungen, die darauf ausgerichtet sind, ein möglichst selbstbestimmtes und würdiges Leben zu ermöglichen. Diese Wohnangebote sind Teil der sogenannten Eingliederungshilfe und werden rechtlich vor allem durch das Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) geregelt. (Niedersachsen) Allgemeine

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