Zusätzlich zur eigenen Miete und der eigenen Lebenshaltung werden die Kosten für die Leistungen zur Sozialen Teilhabe (nach dem Bundesteilhabegesetz BTHG) im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen.
Der Bedarf an Hilfeleistungen und der notwendige Zeitaufwand wird vorher gemeinsam festgelegt und aufgeschrieben.
Hierzu wird in Niedersachsen B.E.Ni d.h. lang: „Bedarfsermittlungsinstrument Niedersachsen für Menschen mit Behinderung“ genutzt.
Betroffene Menschen, Freunde, Betreuer oder Angehörige können sich an uns wenden oder jederzeit an die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) online oder in einer der vielen Beratungsstellen.
Für das Jahr 2026 wurden mit dem Land Niedersachsen folgende Kosten für unsere Leistungen zur Teilhabe vereinbart:
| Kosten für | je nach Hilfebedarf | |
| besondere Wohnform | 45,72 € / 67,90 € / 102,17 € | am Tag |
| Tagesstruktur | 877,00 € | im Monat |
| Vereinbarungen als pdf | besondere Wohnform | Tagesstruktur |