Kosten
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Kosten
Zusätzlich zur eigenen Miete und der eigenen Lebenshaltung werden die Kosten für die Leistungen zur Sozialen Teilhabe (nach dem Bundesteilhabegesetz BTHG) im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen.Der Bedarf an Hilfeleistungen und der notwendige Zeitaufwand wird vorher gemeinsam festgelegt und aufgeschrieben.Hierzu wird in Niedersachsen B.E.Ni d.h. lang: „Bedarfsermittlungsinstrument Niedersachsen für Menschen mit Behinderung“ genutzt.Betroffene Menschen, Freunde, Betreuer