Selbststärkung durch Tagesstruktur ist ein zentraler Aspekt der Eingliederungshilfe in Niedersachsen, insbesondere nach den Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)
und dem Niedersächsischen Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX.
Sie zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen eine selbstbestimmte Lebensführung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Ziele und inhaltliche Schwerpunkte der Tagesstruktur:
Selbststärkung und Autonomie: Die Angebote fördern die Eigenständigkeit, indem Fähigkeiten und Fertigkeiten erhalten, weiterentwickelt oder neu erlernt werden.
Struktur und Verbindlichkeit: Durch regelmäßige Tagesabläufe (in Tagesstätten oder durch Leistungstypen nach § 4 des Rahmenvertrags werden gesundheitliche Stabilität und Belastungsfähigkeit gefördert.
Soziale Teilhabe: Die Tagesstruktur unterstützt die Interaktion und Kommunikation, fördert soziale Kompetenzen und die Übernahme von Verantwortung.
Lebenspraktische Förderung:
Dies beinhaltet Training in Alltagssituationen, Angebote im handwerklichen, kreativen oder gestalterischen Bereich sowie arbeitsweltliches Training.
Zielgruppen und Einsatzbereiche: Die Tagesstruktur richtet sich an verschiedene Gruppen, darunter:
Menschen mit seelischen Behinderungen.
Ältere und vorgealterte Menschen mit Behinderungen, die nicht mehr am Arbeitsleben teilnehmen.
Chronisch mehrfachabhängige Menschen (CMA).
Methoden und Umsetzung:
Personenzentrierung: Die Gestaltung erfolgt individuell nach den Bedürfnissen und Zielen der leistungsberechtigten Person.
Soziale Teilhabe (§ 113 SGB IX): Die Leistungen zur Tagesstruktur sind Teil der sozialen Teilhabe.
Verknüpfung: Oft wird die Tagesstruktur mit Leistungen des Wohnens kombiniert (z. B. Wohnen für Menschen mit seelischen Behinderungen).
Die Leistungen können als Dienstleistung, Sachleistung oder durch Persönliches Budget erbracht werden.
Die Kostenübernahme muss beim zuständigen Landkreis beantragt werden.